Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsschluss / Leistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Axxelerate, für Dienstleistungen mit anderen Unternehmen oder Organisationen, im folgenden "Kunde" genannt. Für Verträge mit Axxelerate gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Ein Vertrag kommt zustande, indem ein Kunde einen Auftrag schriftlich oder mündlich erteilt. Erteilt der Kunde den Auftrag mündlich oder fernmündlich erhält er von Axxelerate eine Auftragsbestätigung schriftlich oder per e-mail. Der Kunde kann den Auftrag binnen 7 Tagen nach Beauftragung, bei mündlicher Beauftragung nach Auftragsbestätigung, stornieren. Wurde auf Wunsch des Kunden, bestätigt durch Schriftform, e-mail, Zahlungseingang der Anzahlung und/oder konkludentes Verhalten des Kunden bereits mit der Auftragsumsetzung begonnen, verzichtet der Kunde auf dieses Widerrufsrecht. Die Fälligkeit der beauftragten Leistungen entsteht durch die erbrachte Leistung von Axxelerate und ist grundsätzlich unabhängig von einem späteren Einsatz durch den Kunden.

§ 2 Preise und Zahlungsweise
Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Alle Beträge sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich eventuell anfallender Versand-, technischer- und/oder Fahrtkosten (0,35 € / km) sowie der gesetzlichen MwSt. von 19%.
50% der beauftragten Summe ist bei Auftragserteilung fällig. Mit den kreativen Arbeiten wird nach Ende des Widerspruchsrechts begonnen.
Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge Ausweitung des Auftrags, des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form und/oder in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz fällig. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Axxelerate Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 3 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Für die Vereinbarung von Liefertermine oder –fristen bedarf es der Schriftform. Ist für die Leistung von Axxelerate die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Axxelerate ist zu Teillieferungen berechtigt.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so müssen neue Termine und Fristen vereinbart werden.
Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Axxelerate nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten und/oder Problemen mit Produkten Dritter verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Axxelerate haftet nicht für Verzögerungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer, für Axxelerate unabwendbarer Umstände.

§ 4 Abnahme
Der Kunde sorgt für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht und wird die Leistungen von Axxelerate unverzüglich abnehmen. Sind z.B.: bei Urlaub, Krankheit und personellen Engpässen diese Möglichkeiten beim Auftraggeber temporär nicht gegeben, wird er Axxelerate unaufgefordert hiervon unterrichten.
Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht spätestens 5Werktage nach Übermittlung der Entwürfe schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat. Eventuelle Beanstandungen sind detailliert wiederzugeben.
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Axxelerate nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos nachgebessert. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung einer Teilleistung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen der Beauftragung der Teilleistung oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Der Gesamtauftrag bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Nutzungsrechte
Axxelerate räumt dem Kunden ein ausschließliches und nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht ein. Bis zum Eingang des gesamten Rechnungsbetrages bleiben die Arbeiten und die kreativen Inhalte Eigentum von AXXELERATE. Axxelerate nimmt auch fremdes Lizenzmaterial in Anspruch, das dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden kann. Steht das Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen zur Verfügung kann Axxelerate ähnliches Material verwenden.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Axxelerate über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Axxelerate über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Axxelerate bekannt, so wird er Axxelerate unverzüglich darüber informieren.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Unterlagen, die er Axxelerate zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

§ 6 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Auftraggeber ist berechtigt, in Werbemitteln und Pressemitteilungen den Namen und das Logo von AXXELERATE zu verwenden und räumt Axxelerate das Recht ein, das Logo von Axxelerate und/oder die URL in Werbemitteln einzubinden. Wird von Axxelerate für den Kunden eine Internetpräsenz erstellt, so wird das Logo von Axxelerate im Impressum der Websites des Kunden eingebunden und diese mit der Website von Axxelerate verlinkt. Axxelerate erhält das Recht, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für etwaige im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

§ 7 Haftung
Axxelerate haftet bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Die Höhe ist dabei auf den typischen Wiederherstellungsaufwand der beauftragten Leistung begrenzt.

§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Unterlagen und Dokumentationen sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Axxelerate speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden.
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Axxelerate weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 9 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

§ 10 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird 89518 Heidenheim vereinbart.

§ 11 Salvatorische Klausel / Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich der Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
 

Axxelerate - 89518 Heidenheim - Neuffenstr.11

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